Eine Sterbeversicherung deckt die Kosten einer Beerdigung

Ihre Angehörigen werden so neben dem schmerzlichen Verlust nicht auch noch mit den hohen Kosten belastet. Bei einer Sterbeversicherung handelt es sich um eine Kapitalversicherung. Diese hat nur eine kleine Versicherungssumme. An dieses Kapital heranzukommen ist für den Versicherungsnehmer praktisch unmöglich. Denn die Versicherung wird fällig, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Die Sterbeversicherung dient nämlich dazu, dass das Kapital dieser Versicherung letztlich die Beerdigungskosten deckt.

Für die Beerdigungskosten müssen im Normalfall Ihr Ehegatte, Ihre Kindern oder Enkel aufkommen. Das heißt, wenn Sie frühzeitig mit einer solchen Versicherung vorsorgen, erspart das ihrer Familie im Falle Ihres Todes eine Menge Geld. Denn neben der Sorge, wie die Familie künftig ohne Sie auskommen wird, ergeben sich mit Ihrem Tod womöglich auch finanzielle Probleme. Dies ist vor allem der Fall, wenn Sie der Hauptverdiener der Familie waren. Die Versicherungssumme einer Sterbeversicherung ist vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. Das heißt, auch wenn Sie arbeitslos sind und Harzt IV beziehen – die eingezahlte Versicherungssumme bleibt unberührt und wird nicht bei Leistungen des Amts mitangerechnet. Denn das Kapital gilt als Bestattungsvorsorge.

Wann zahlt die Versicherung, wann nicht

Eine Sterbeversicherung hat im Schnitt eine Versicherungssumme von 7.000 bis 10.000 Euro. Wenn Sie als Versicherter sterben und Ihre Beerdigung kostet nicht so viel, zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Summe und auch einen möglichen Überschuss an Ihre Erben aus. Und zwar an die Erben oder den Erben, der in der Sterbeversicherung als Bezugsberechtigter eingetragen ist. Die Beitragsdauer bei einer solchen Versicherung ist meist begrenzt. Das heißt, Sie zahlen nur bis zu einem bestimmten Alter Beiträge in diese Versicherung ein. Gängig sind hier Begrenzungen auf ein Alter von 65, 75 oder 85 Jahre. Hier kommt es auf das Anfangsalter der Sterbeversicherung an. Es gibt Versicherer, die für eine solche Versicherung eine Gesundheitsprüfung verlangt. Es gibt auch Policen ohne eine solche Gesundheitsprüfung. Bei einer Police ohne Gesundheitsprüfung ist oftmals eine Wartezeit nach Vertragsabschluss vereinbart. Diese beträgt 3 Jahre. Die Versicherer zahlen zudem meist nur eine Leistung, wenn der Versichert nach Versicherungsabschluss die nächsten 12 Monate überlebt hat. Ansonsten zahlt die Versicherung in der Regel nur die bis dahin eingezahlten Beiträge aus. Anders sieht es bei dem meisten Versicherer bei Unfalltod aus. Denn in diesem Fall handelt es sich um ein Todesereignis, das plötzlich und erwartet und unabhängig von einer Krankheit eingetreten ist. Bei Freitod zahlen einige Versicherer nur, wenn der Vertragsabschluss 2 oder 3 Jahre bereits zurückliegt.

Ohne Versicherung muss man auf einen Kredit zurückgreifen, dafür wendet man sich am besten an diesen Anbieter.